Infobrief 2004 - Sonderausgabe!
Ist dies der Tod der
VOB ?
Die
wichtigste Entscheidung in der letzten Zeit hat der VII Senat des BGH in Sachen
VOB / BGB gefällt.
Jede vertragliche Abweichung von der VOB / B führt dazu, dass diese nicht
mehr als Ganzes vereinbart ist. Es kommt nicht darauf an, welches Gewicht der
Eingriff hat.
Das heißt, auch bei bestehenden Verträgen, das bereits bei jeder Abweichung von
der VOB diese nicht mehr als im ganzen vereinbart gilt. Die Vertragsparteien
können sich somit nicht mehr auf einzelne Paragraphen der VOB beziehen. An
dieser Stelle sei darauf verwiesen, dass u.a. das Werkvertragsrecht des BGB`s
keine Regelungen für Mengenabweichungen, Ausführungsfristen, die
Abschlagszahlungen, die Ausführungsunterlagen, Behinderung und Unterbrechung
der Ausführung usw. enthält.