Schadenersatz
nach
§
6 Nr. 6 VOB/B |
Vergütung
nach
§
2 Nr. 5 VOB/B |
Entschädigung
nach
§
642 BGB |
Differenztheorie:
Kostenvergleiche
zwischen
-
zu
erwartende Kosten ohne Störung
(Soll-Ablauf)
-
tatsächliche
Kosten infolge der Störung
(Ist-Ablauf)
-
nach
ZPO § 287 Schätzung möglich
-
Gewinn
nur bei grober Fahrlässigkeit/Vorsatz
-
Mehrwertsteuer
umstritten
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Vergütungsberechnung:
-
Basis
Urkalkulation
-
nur
Mehr- oder Minderkosten infolge Anordnung
-
tatsächliche
Kosten bleiben unberücksichtigt
-
schlechter/guter
Preis = schlechter/guter Nachtrag
-
Gewinn/Verlust
bleibt
-
Mehrwertsteuer
zu erstatten
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angemessene Entschädigung:
|